Geschichte der Luzerner Naturheilkunde

Ein langer Weg im Kampf um Legalität, Anerkennung und Praxisbewilligung

 

Januar 2022 Neuorientierung des Vereins
  Nachdem die nichtärztliche Alternativmedizin im Kanton endlich gesetzlich verankert und geregelt ist, werden Kräfte für unser Engagement zur besseren Verankerung der Naturheilpraktik in der Bevölkerung und im stationären Bereich frei. Deshalb beruft der Vorstand eine Arbeitsgruppe zur Diskussion und Neuorientierung des Vereins ein.
30.06.2021 Ablauf der Übergangsfrist für bisher praktizierende NHP
  Am 30.6.2021 lief die Übergangsfrist für bisher praktizierende NHP im Kanton Luzern ab. Sehr viele Bisherige haben diese faire Überganslösung in Anspruch genommen.
01.01.2021 Neues Gesundheitsgesetz in Kraft
  Die Tat ist vollbracht, das neue Gesundheitsgesetz in Kraft, die BAB für NHP wieder eingeführt und die bisher Praktizierenden können sich über eine schweizweit sehr fortschrittliche und faire Übergangslösung freuen!
2020 Botschaft des Regierungsrates zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes
  Die Botschaft des Regierungsrates zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes im Kanton Luzern liegt vor. Mit viel Energie haben Renata Maria Meile und Hans-Peter Glauser im Auftrag des Vorstandes zu den Ergebnissen der Vernehmlassung fundierte Argumentarien, auch in Absprache mit der OdA AM, dem TCM Fachverband und dem NVS erstellt und strittige Fragen und heikle Punkte mit dem Departement diskutiert. Wie sich nun zeigt, hat sich dieses enorme Engagement gelohnt. In der Botschaft beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat nun die Wiedereinführung der Berufsausübungsbewilligung (BAB) für Naturheilpraktiker*innen der Fachrichtungen Homöopathie, TCM, TEN und Ayurveda sowie eine sehr faire Übergangslösung für bereits Praktizierende. Der Kantonsrat stimmt Im Herbst 2020 der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes in allen Punkten, die die NHP betreffen, zu. Das Gesetz wird auf Januar 2021 in Kraft gesetzt.
2019 Vernehmlassungsfrist
  Am 31.3.2019 lief die Vernehmlassungsfrist zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ab. Unser Verein hat sich an dieser Vernehmlassung beteiligt und ist mit unserem Anliegen bei  verschiedenen Parteien und Organisationen vorstellig geworden.
2018 Faire Übergangslösung für bisher praktizierende NHP
  Dank dem grossen Engagement unseres Vorstandes zeichnet sich im neuen Gesundheitsgesetz eine fortschrittliche und faire Überganslösung für im Kanton Luzern schon bisher tätige NHP ab. Der Gesetzesentwurf soll gemäss Behörden Ende 2018 in die Vernehmlassung gehen.
2017 Teilrevision des Gesundheitsgesetzes
  Der Kanton arbeitet an einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Auch unser Berufsstand soll im neuen Gesundheitsgesetzt in Form einer BAB für NHP geregelt werden. Unser Vorstand steht in regem Kontakt mit den Behörden und erarbeitet Grundlagenmaterialien.
Herbst 2016 Gespräche mit dem Gesundheitsdirektor
  Gespräch der OdA AM (Organisation der Arbeitswelt Alternativ-Medizin) und einer Vertreterin unseres Vereins mit dem Luzerner Gesundheitsdirektor über das «wie weiter im Kanton Luzern» nach der Einführung des eidg. Diploms. Der Gesundheitsdirektor stellt die Wiedereinführung der BAB (Berufsausübungs-Bewilligung) für NHP (Naturheilpraktiker) in Aussicht.
April 2016 Die zwei ersten höheren Fachprüfung
  Im November 2015 und April 2016 fanden die ersten zwei Höheren Fachprüfungen als NaturheilpraktikerIn mit eidg. Diplom der Fachrichtungen Ayurveda, Homöopathie, TCM und TEN statt. Schon einige Mitglieder unseres Vereins haben diese allerersten eidgenössischen Prüfungen erfolgreich abgelegt.  
Dezember 2015 Neuer Vereinsnamen
  An der Mitgliederversammlung beschliesst der Verein Luzerner Naturheilkunde seinen Namen zu ändern. Neu lautet damit unser Name „Verein Luzerner NaturheilpraktikerInnen. Diese Umbenennung wurde nötig, weil die Kantonale Initiative „JA zur Luzerner Naturheilkunde“ Geschichte ist und weil unser Beruf seit April 2015 neu ein vom Staat offiziell anerkannter Gesundheitsberuf ist.
April 2015 Ein Meilenstein ist geschafft
  Am 28. April 2015 genehmigt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI, die Prüfungsordnung des neu geschaffenen Gesundheitsberufes „Naturheilpraktiker mit eidgenössischem Diplom“. Das Diplom kann in 4 verschiedenen Fachrichtungen erworben werden: in Homöopathie, TCM (Traditionelle Chinesische Medizin, TEN (Traditionelle Europäische Naturheilkunde) und in Ayurveda. Diese Höhere Fachprüfung ist ein Tertiärabschluss des schweizerischen Berufsbildungssystems. Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein von der Direktion des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und vom Präsidium der Qualitätssicherungskommission der OdA AM unterzeichnetes Diplom.
November 2013 Nationales Diplom und Kontakte zu kantonalen Behörden
  In den letzten 3 Jahren hat der Vorstand von „JA zur Luzerner Naturheilkunde“ den Kontakt zu den Behörden weiter gepflegt und sich der Konsolidierung des Vereins gewidmet. Sobald das eidg. Diplom eingeführt sein wird, wird sich der Vorstand mit dem zuständigen Regierungsrat zusammensetzen, um die daraus entstandenen gesetzlichen Konsequenzen für den Kanton Luzern zu erörtern. Dabei wird sich unser Verein für die Besitzstandswahrung der bisherig Praktizierenden einsetzen.
April 2013 Mehrwertsteuerpflicht ?
  Ein Mitglied von „JA zur Luzerner Naturheilkunde“ reicht unterstützt durch unseren Verein bei der eidg. Steuerverwaltung Beschwerde gegen den Entscheid ein, Naturheilpraktiker des Kantons Luzern seien mehrwertsteuerpflichtig. Die Beschwerde stützt sich auf das geltende Bundesrecht ab. In unseren Augen ist die eidg. Steuerverwaltung nicht befugt, bei den Luzerner NaturheilpraktikerInnen die Mehrwertsteuer zu erheben. Die Beschwerde ist noch hängig.
13.06.2010 Initiative und Gegenvorschlag werden vom Volk abgelehnt
  Am 13. Juni 2010 lehnen die Stimmberechtigten des Kantons Luzern (CH) sowohl die Initiative (38 % JA, 62 % NEIN) als auch den Gegenvorschlag (48 % JA, 52 % NEIN) ab. Mit der Taktik des Gegenvorschlags ist es sowohl der Regierung als auch dem Parlament gelungen, die JA-Stimmen aufzuspalten und der Initiative zu schaden. Damit bleibt das wichtige Anliegen von Qualität und Patientenschutz in der Naturheilkunde für viele Jahre auf der Strecke.
02.11.2009 Kantonsrat behandelt Initiative und Gegenvorschlag
  Der Kantonsrat verabschiedet einen Gegenvorschlag, der eine Bewilligungspflicht erst nach vielen Jahren einführen will und lehnt die Initiative mehrheitlich ab. Somit kommen am 13. Juni 2010 sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag zur Volksabstimmung.
07.07.2009 B112 des Regierungsrates mit Gegenvorschlag Bewilligungspflicht
  Der Regierungsrat erlässt eine neue Botschaft. Darin postuliert er nun selbst die Wiedereinführung der Berufsausübungs-Bewilligung für KomplementärmedizinerInnen. Die Voraussetzung für die Bewilligung soll ein eidg. Diplom sein. Dieses Diplom gibt es aber noch nicht. Als übergangslösung beantragt er deshalb eine Meldepflicht. Das ist unbefriedigend, weil damit auf Jahre hinaus weiterhin jeder eine Naturheilpraxis eröffnen kann – mit oder ohne Ausbildung. Es muss eine bessere übergangslösung her!
06.04.2009 2. Teilerfolg der Initiative – Kantonsrat will einen Gegenvorschlag
  Viele Einzelgespräche mit verschiedenen Parlamentariern haben dazu geführt, dass die Mehrheit des Kantonsrates die Notwendigkeit der Wiedereinführung der Berufsausübungs-Bewilligung für NaturheilpraktikerInnen nun selbst begrüsst. Deshalb hat er die Botschaft zu unserer Initiative an den Regierungsrat mit dem Auftrag zurückgewiesen, einen Gegenvorschlag mit einer Bewilligungspflicht auszuarbeiten.
16.12.2008 1. Teilerfolg der Initiative – Wiedereinführung der Abgabekompetenz komplementärmedizinischer Arzneimittel für NaturheilpraktikerInnen
  Unter dem Druck unserer Initiative erlässt der Regierungsrat am 16. Dezember 2008 die Verordnung Nr. 806b. Mit § 11 wird das Abgaberecht von Heilmitteln für NaturheilpraktikerInnen der Fachrichtungen Homöopathie, TCM und TEN wieder eingeführt.
12.11.2008 GASK veranstaltet ein Hearing zu unserer Initiative
  Die vorberatende kantonsrätliche Kommission GASK lädt VertreterInnen der Initiative zu einem Hearing ein. Diesen gelingt es, den Kommissionsmit-gliedern die Wichtigkeit einer Berufsausübungsbewilligung für Naturheil-praktikerInnen im Interesse der Qualität und des Patientenschutzes glaubhaft darzulegen.
13.06.2008 Botschaft des Regierungsrates zu unserer Initiative
  In seiner Botschaft an den Kantonsrat empfiehlt der Regierungsrat unsere Initiative abzulehnen. Die Argumente sind oberflächlich und wenig stichhaltig.
29.06.2007 Einreichung der Initiative „JA zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz“
  Wenige Wochen nach der Lancierung vom 21. Oktober 2006 waren bereits 4'000 Unterschriften gesammelt. Nach 8 Monaten konnten 8'472 Unterschriften beim Amt für Gemeinden eingereicht werden. Das sind mehr als das Doppelte der gesetzlich nötigen Unterschriften in nur 2/3 der erlaubten Sammelzeit.
2007 Vereinsfusion von HPLU und „JA zur Luzerner Naturheilkunde“
  Um die Kräfte zu bündeln fusionieren die beiden Vereine HPLU (Verein kantonal approbierter HeilpraktikerInnen Luzern) und „JA zur Luzerner Naturheilkunde“, da sie beide dieselben Ziele verfolgen.
21.10.2006 Lancierung der Initiative „JA zur Luzerner Naturheilkunde – Für Qualität und Kompetenz“ durch den Verein „JA zur Luzerner Naturheilkunde“
  Ziele der Initiative:
1. Wiedereinführung der kantonalen Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen der Fachrichtungen Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN).
2. Wiedereinführung der Abgabekompetenz von komplementärmedizinischen Arzneimitteln für die unter Punkt 1 erwähnten NaturheilpraktikerInnen.
9/2006 Kanton behindert Lancierung der Initiative
  Das Gesundheitsdepartement (GSD) behindert uns bei der Lancierung unserer Initiative. Anlässlich der obligatorischen rechtlichen Vorprüfung werden uns mehrere Textänderungen im Argumentationsteil auf der Rückseite des Initiativebogens aufgezwungen. Auch wird versucht, den Teil 2 der initiative zu verhindern, indem das GSD erneut behauptet, der Kanton könne uns die Kompetenz zur Arzneimittelabgabe gemäss Bundesrecht gar nicht erteilen.
05.09.2006 Gründung des Vereins „JA zur Luzerner Naturheilkunde“
  Mitglieder des HPLU und unabhängige NaturheilpraktikerInnen gründen den Verein „JA zur Luzerner Naturheilkunde“.
Ziel des neuen Vereins ist die Erhaltung und die gesetzliche Verankerung der nichtärztlichen Naturheilkunde im Kanton Luzern.
Der Verein steht allen offen: NaturheilpraktikerInnen, PatientenInnen und Freunden der Naturheilkunde.
9/2005 Neues Gesundheitsgesetz; Referendum Ja oder Nein?
  NaturheilpraktikerInnen verzichten auf ein Referendum, weil
  • das neue Gesundheitsgesetz Verbesserungen in den Bereichen Raucherprävention, Patientenrechte und Organentnahmen vorsieht.
  • das Referendum nicht garantiert, dass die Anliegen der kantonal approbierten NaturheilpraktikerInnen in der richtigen Art im neuen Gesetz verankert würden (nur Gesetzesinitiative ermöglicht korrekte Umsetzung unserer Anliegen).
13.09.2005 Grossrat verabschiedet neues Gesundheitsgesetz: Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen abgeschafft
  Trotz heftigen Diskussionen im Rat und vielen skeptischen Stimmen votiert die Mehrheit des Grossen Rates für die Abschaffung der Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen. Damit ist auch besiegelt, dass die NaturheilpraktikerInnen ab Ende 2008 die von ihnen verwendeten Naturheilmittel nicht mehr abgeben dürfen.
19.10.2004 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Entwurf eines neuen Gesundheitsgesetzes
  Im Entwurf zum neuen Gesundheitsgesetz schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor, die Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen aufzuheben.
Damit beginnt eine intensive Gesprächsarbeit des HPLU mit den  Mitgliedern der vorberatenden Grossratskommission (GASK), vielen Grossräten und Grossrätinnen und Vertretern der Presse.
2002 Petition mit 10'000 Unterschriften eingereicht, aber ohne Folge
  Der HPLU reicht die „Petition zur Qualitätssicherung der Naturheilpraktik“ mit 10'000 Unterschriften ein. Damit reagieren die NaturheilpraktikerInnen auf die neuen Tendenzen des Gesundheits- und Sozialdepartementes (GSD), die Berufsausübungsbewilligung abzuschaffen. Bei der Ausarbeitung des neuen Gesundheitsgesetzes werden die Forderungen der von 10'000 Personen unterzeichneten Petition nicht berücksichtigt.
2001 Gesundheitsdepartement ändert seine Meinung: Verzicht auf die Berufsausübungsbewilligung im neuen Gesundheitsgesetz vorgesehen
  Argumentiert wird mit politischen und finanziellen Gründen.
22.01.2001 Das Gesundheitsdepartement (GSD) hält an der Berufsausübungsbewilligung für NaturheilpraktikerInnen fest
  Mit der Begründung, die Berufstätigkeit der NaturheilpraktikerInnen sei mit einer gewissen Gefährdung für die Bevölkerung verbunden, und sei deshalb durch den Kanton zu bewilligen (Brief von Regierungsrat Markus Dürr vom 22. Januar 2001, in welchem er vom „Schutz vor Scharlatanerie“ spricht), hält das GSD an der Berufsausübungsbewilligung fest.
2000 Verzicht des GSD auf Zusammenarbeit mit dem Berufsverband
  Die Regelung über die Zulassung der NaturheilpraktikerInnen soll im neuen Gesundheitsgesetz überarbeitet werden. Frühzeitig bot der HPLU als Vertreter der Direktbetroffenen dem Gesundheitsdepartement (GSD) seine Mithilfe bei der Ausarbeitung der neuen gesetzlichen Regelung an. Obwohl vom GSD zuerst zugesagt, verzichtet dieses dann auf eine Zusammenarbeit mit unseren Berufsvertretern.
1999 Klaus Fellmann tritt als Regierungsrat zurück. Neu wird Markus Dürr gewählt
  Sofort nach der Wahl meldet sich der HPLU beim neugewählten Regierungsrat Markus Dürr und bittet diesen um ein Gespräch. Im Verlaufe dieses Gesprächs zeichnet sich bereits ab, dass der neue Regierungsrat eine andere Haltung gegenüber den Naturheilkundigen einnimmt als Klaus Fellmann.
23.09.1998 Gründung des „Verein der kantonal approbierten NaturheilpraktikerInnen Luzern“ (HPLU)
  Einladung für den 23.9.1998 durch Ehemalige Mitglieder der „IG zur Förderung ganzheitlicher Gesundheit“ an die kantonal approbierten NaturheilpraktikerInnen des Kantons Luzern.
Ziel: Ausarbeitung des Berufsbildes „Naturheilpraktiker“, fachlicher Austausch untereinander und Kontakt mit Behörden, Krankenkassen und Medien.
1996 Auflösung der „IG zur Förderung ganzheitlicher Gesundheit Luzern“
  Nachdem die IG ihr Ziel, die Legalisierung der Naturheilpraktik im Kanton Luzern, erreicht und sich die neue Praxis gut  eingespielt hat, löst sich die IG wieder auf, weil ihr Zweck erfüllt ist.
1992 Gründung „IG zur Förderung ganzheitlicher Gesundheit Luzern“
  Das Ziel der IG ist die Legalisierung der Naturheilpraktik im Kanton Luzern. Dank der kompetenten Erarbeitung von Grundlagen, dem intensiven Kontakt zum Gesundheitsdepartement, verschiedenen Gesprächen mit Herrn Regie­rungs­rat Klaus Fellmann und dessen offenem Ohr für unsere Anliegen wurde das Ausüben der Naturheilpraktik im Kanton Luzern legalisiert. Mit departe­mentalen Richtlinien beschritt der Kanton Luzern einen neuen Weg. Erstmals in der Schweiz wurden Ausbildungen von NaturheilpraktikernInnen überprüft, um neu auf dieser Basis Berufsausübungsbewilligungen auszusprechen.