Luzerner Naturheilkunde -
Für Qualität und Kompetenz
Das Ziel des Vereins „Luzerner NaturheilpraktikerInnen“ ist die Erhaltung, die gesetzliche Verankerung und die Förderung der professionellen und qualifizierten Naturheilkunde im Kanton Luzern.
NaturheilpraktikerInnen sind seit 2015 staatlich anerkannt
Im April 2015 wurde der Naturheilpraktiker/die Naturheilpraktikerin endlich als Schweizerischer Gesundheitsberuf mit eidgenössischem Diplom HFP staatlich anerkannt. Im November 2015 konnte bereits die erste Höhere Fachprüfung für Naturheilpraktiker/innen erfolgreich durchgeführt werden. Das hat Signalwirkung für ganz Europa. Gemäss dem vom Bund genehmigten Berufsbild ist der Naturheilpraktiker und die Naturheilpraktikerin „eine Gesundheitsfachperson, die Krankheiten mit den Mitteln ihres Fachgebiets feststellt, lindert und zur Heilung anregt. Eigenverantwortlich behandelt, berät, begleitet und unterstützt er/sie Menschen bei akuten und chronischen Gesundheitsstörungen auf der Grundlage von alternativmedizinischen Behandlungskonzepten“. Mehrheitlich arbeiten Naturheilpraktiker/innen selbständig in eigener Praxis.
Das hat für unseren Berufsstand europaweit Signalwirkung. Endlich werden wir als das wahrgenommen und geschätzt, was wir auch wirklich sind: naturheilkundliche Grundversorger!
Unhaltbare Situation in Luzern
Bis Ende 2005 benötigten professionell arbeitende NaturheilpraktikerInnen der Fachrichtungen TCM (Traditionelle Chinesische Medizin), Homöopathie und TEN (Traditionelle Europäische Naturheilkunde) im Kanton Luzern eine Praxisbewilligung. Nur wer eine qualifizierte Ausbildung nachweisen konnte, durfte gewerbsmässig mit kranken Menschen arbeiten. Damit ist seit dem 1.1.06 Schluss. Mit dem neuen Gesundheitsgesetz kann seither im Kanton Luzern jeder eine Naturheilpraxis eröffnen – egal ob gut, schlecht oder gar nicht ausgebildet! Einzige Ausnahme ist ein Teil der TCM, die Akupunktur, für dessen Ausübung es weiterhin eine Bewilligung braucht.
Diese Situation schadet der qualifizierten Naturheilkunde und dem Patientenschutz und be- oder verhindert mögliche Heilerfolge im Kanton Luzern.
Für Qualität und Kompetenz
Wir NaturheilpraktikerInnen wissen, dass für die Ausübung unseres Berufs eine gute Ausbildung genau so notwendig ist wie bei den Ärzten! Für viele Patienten und Patientinnen sind wir erste Anlaufstelle für Beschwerden aller Art, ob akut oder chronisch, gefährlich oder harmlos. NaturheilpraktikerInnen nehmen damit die Stelle von Grundversorgern im Bereich der Naturheilkunde ein. Gute medizinische Kenntnisse in Anatomie, Pathologie und Physiologie und ein solides Knowhow in der entsprechenden naturheilkundlichen Fachrichtung sind eine zwingende Voraussetzung.
Nur wer über diese Fertigkeiten verfügt, kann eine Krankheit einschätzen, die Heilungschancen klug abwägen und eine naturheilkundliche Behandlung kompetent durchführen.
JA zur Naturheilkunde im Kanton Luzern
In unserem Kanton ist die Naturheilkunde überdurchschnittlich gut verankert und wird von der Bevölkerung deutlich mehr in Anspruch genommen als in der übrigen Schweiz. Dies belegt die offizielle Untersuchung „“ aus dem Jahre 2005. Laut diesem Bericht ist die Luzerner Bevölkerung im schweizerischen Vergleich gesünder bei wohlverstanden tieferen Kassenprämien.
Damit haben professionelle NaturheilpraktikeInnen im Kanton Luzern gute Arbeit geleistet! Damit das auch so bleibt, muss die Praxisbewilligung wieder eingeführt werden.
JA zu Patientenschutz
Über 80 Prozent aller Krankenversicherten haben eine Zusatzversicherung für Naturheil-kunde. Naturheilkunde ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens. Patientenschutz ist Aufgabe des Staates. Patientinnen und Patienten wollen sowohl gut ausgebildete Ärzte als auch qualifizierte Naturheilpraktiker.
Weil wir Patientenschutz in der Naturheilkunde ernst nehmen, muss die Praxisbewilligung so rasch wie möglich wieder eingeführt werden. Helfen auch Sie mit, die qualifizierte Naturheilkunde im Kanton Luzern gesetzlich zu verankern und zu fördern.
Vorstand des
Vereins „Luzerner NaturheilpraktikerInnen“
Newsletter
Der Newsletter Nr. 29 vom 31. Dezember 2020 ist online.
Der Inhalt des aktuellen Newsletters:
- Resultat der schriftlichen Abstimmung betr. Mitgliederversammlung 2020
- Wiedereinführung der Berufsausübungsbewilligung (BAB) für NHP aller Fachrichtungen im Kanton Luzern auf den 1.1.2021 - Merkblatt
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